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   OLG Düsseldorf, 16.02.1994 - 1 Ws 79/94   

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OLG Düsseldorf, 16.02.1994 - 1 Ws 79/94 (https://dejure.org/1994,9625)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.1994 - 1 Ws 79/94 (https://dejure.org/1994,9625)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 1 Ws 79/94 (https://dejure.org/1994,9625)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 87, 38
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02

    Keine Bindung an Abgabe der Nachtragsentscheidung über die Strafaussetzung bei

    Erscheint jedoch, wie bereits ausgeführt, die Übertragung an das Wohnsitzgericht unter keinem sachlichen Gesichtspunkt mehr vertretbar, ist von Willkür auszugehen (OLG Düsseldorf VRS 87, 38; 88, 51).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 1 Ws 740/94
    Diese Bindungswirkung entsteht aber dann nicht, wenn kein sachlicher Grund die Abgabe rechtfertigt (Senat, Beschluß vom 5. November 1991, NStZ 1992, 206 ) und sich diese als reine Willkürmaßnahme darstellt (Senat, Beschluß vom 16. Februar 1994, VRS 87, 38 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1997 - 1 Ws 51/97
    Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn keine besonderen Gründe die Abgabe zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1992, 399 ; 1993, 200 und 230; Senatsbeschluß vom 16. Februar 1994 in VRS 87, 38 ), sondern nur dann, wenn für die Abgabe kein einziger vertretbarer sachlicher Grund angeführt werden kann (vgl. Senatsbeschluß a.a.O. sowie Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 1994 in VRS 88, 208 = JMBl NW 1995, 79 = wistra 1995, 200 und vom 5. November 1991 in VRS 82, 200 = NStZ 1992, 206 , jeweils m.w.N.).
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